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So gelingt der Einstieg in den Drohnen-Journalismus

Drohnen – oder auch Copter genannt – eröffnen eine ganz neue Perspektive auf Bauprojekte, Städte oder auf Personen, die man porträtieren möchte. Welche Drohne macht für Journalisten Sinn und was gilt es zu beachten? Das und viele Tipps aus der Praxis haben Max Ruppert und Fabian Werba in einem eintägigen Workshop erklärt. Ich war dabei.

Welche Drohne eignet sich für Journalisten?

„Gute Drohnen kann man inzwischen fertig kaufen“, sagt Fabian Werba, der vor allem in Berlin und Brandenburg die Welt von oben filmt und fotografiert. Aus eigener Erfahrung empfiehlt er für Journalisten kleine vollautomatische Quadkopter wie die die Phantom 4 von DJI (Amazon.de: 1599 Euro) . Die weiße Drohne ist ungefähr 30×30 Zentimeter groß, wiegt 2 Kilo und kann rund 20 Minuten mit einem Akku fliegen. Unter dem vier Propellern hängt eine kleine Digital-Kamera, die 12 Megapixel-Bilder schießt oder HD-Videos filmt. Servo-Motoren halten die Kamera stets waagerecht. Die Bild-Qualität ist mit dem Smartphone vergleichbar: Bei guten Lichtverhältnissen gelingen sehr gute Aufnahmen, aber bei Dunkelheit ist das Bild verrauscht. Wer bessere Bilder haben möchte, muss deutlich tiefer in die Tasche greifen: Fertige Drohnen, die eine Spiegelreflex-Kamera tragen können, kosten locker 20.000 Euro.

„Gesteuert wird die Phantom 4 mit einer Fernbedingung, auf der man ein Smartphone oder ein Tablet“ befestigen kann. So sieht man jederzeit, was die Drohne sieht und hat Akku-Restlaufzeit, Flughöhe und GPS-Position im Blick. Dank GPS hält die Drohne auch bei Wind ihre Position und macht das Fliegen so sehr einfach. „Weil das GPS-Signal auch ausfallen kann, sollte man diesen Automatik-Modus zu Übungszwecken abschalten. Sonst wird es brenzlig, wenn aufgrund einer dicken Wolke das Satelliten-Signal abbricht“, empfiehlt Werba, der unter anderem für Tatort oder Polizeiruf seine große Drohne steigen lässt.

Mit 1500 Euro ist die Phantom 4 kein Schnäppchen, zumal man direkt ein oder mehrere Zusatzakkus kaufen sollte. Das Vorgänger-Modell Phantom 3 kostet rund 1000 Euro. Die Fachzeitschrift c’t hat die Phantom 4 ausführlich getestet.

Vor dem Start

Wer die Drohne rein privat steigen lässt, sollte vor dem ersten Start mit seiner Haftpflichtversicherung klären, ob sie für eventuelle Schäden aufkommt – oder ob eine eigene Versicherung notwendig ist. Weil Journalisten schnell in den Verdacht geraten, gewerblich unterwegs zu sein, sollten diese eine Aufstiegsgenehmigung beantragen. „Die gibt es bei den jeweiligen Landesbehörden für 150 bis 250 Euro und sie gilt zunächst für ein Jahr, später für zwei Jahre“, erklärt der gelernte Mediengestalter Fabian Werba.

Das Bundesverkehrsministerium hat in einer Broschüre detailliert aufgeschrieben, was gewerbliche Drohnen-Piloten beachten müssen. Neben der Aufstiegsgenehmigung müssen Journalisten eine Versicherung abschließen, ihre Piloteneignung nachweisen und müssen vor jeden Flug die örtlichen Behörden informieren. Ferner benötigen sie eine Erlaubnis vom Eigentümer des ausgewählten Startplatzes. In den Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin sowie in Baden-Württemberg muss jeder einzelne Flug genehmigt werden. In den anderen deutschen Bundesländern gilt die Aufstiegsgenehmigung für ein oder zwei Jahre.

Egal ob beruflich oder privat, dürfen Drohnen-Piloten nicht höher als 100 Meter fliegen und müssen stets Sichtkontakt zu ihrer Drohne haben. „Technisch wäre es möglich, die Drohne mit dem Video-Bild zu steuern“, sagt Fabian Werba. Verboten sind Drohnen-Flüge in der Nähe von Flughäfen, in Sicherheitsbereichen (Reichtstag, Ministerien, Atomkraftwerke, Gefängnisse) sowie über Menschenansammlungen oder Polizeieinsätzen. „Das schränkt die Möglichkeiten für Journalisten ein. Bei fast jeder Demo ist auch die Polizei im Einsatz“, sagt Max Ruppert. Da vor jedem Flug die Stadt informiert werden muss, ist die Drohne nichts für spontane Einsätze.

Was können Journalisten mit einer Drohne machen

Max Ruppert fallen trotzdem viele Geschichten ein, die man mit einer Drohne anders oder besser erzählen kann. „Nur ein Bild von oben zu machen reicht aber nicht.“ Stattdessen können Redaktionen zum Beispiel größere Bauprojekte aus der Luft zeigen oder die eigene Stadt aus einer ganz neuen Perspektive zeigen. „Letzteres war bisher nur mit einem Hubschauer möglich. Die kosten aber rund 2000 Euro pro Stunde und dürfen nicht so niedrig fliegen wie eine Drohne“, sagt Ruppert. Journalisten sollten aus seiner Sicht nicht nur an Bilder denken: Eine Drohne könne auch ein Messgerät tragen, um so die Feinstaubbelastung oder die Luft nach einem großen Brand zu messen. Auch bei einem Interview kann eine Drohne zum Einsatz kommen: Drohnen wie die Phantom 4 können automatisch hinter einer Person herfliegen, die gerade interviewt wird. Über ein Ansteck-Mikrofon wird dabei der Ton aufgenommen.

Diese 5-Kilo-Drohne kann eine Spiegelreflex-Kamera tragen (Foto: Sebastian Brinkmann)

Diese 5-Kilo-Drohne kann eine Spiegelreflex-Kamera tragen (Foto: Sebastian Brinkmann)

Aus Erfahrung weiß Drohnen-Pilot Fabian Werba, dass viele Bürger auf Drohnen-Einsätze ängstlich  reagieren: „Die Leute hören das surrende Ding am Himmel und fühlen sich plötzlich beobachtet.“ Deshalb empfiehlt er, die Leute vorher zu informieren und zu erklären, was man filmen möchte. Erfahrungsgemäß sind dann viele Interessiert und wollen mehr über die Technik erfahren. Selbstverständlich gilt auch für Drohnen-Piloten, dass sie die Persönlichkeitsrechte waren müssen. Unbeteiligte Personen dürfen entsprechend nur aus einer gewissen Distanz gezeigt werden. Und wenn ein Grundstück von der Straße aus nicht einsehbar ist, darf es auch nicht von oben gezeigt werden.

Das Bundesverkehrsministerium arbeitet derzeit an einer Neu-Regelung, die unter anderem vorsieht, dass gewerbliche Drohnen-Piloten nicht mehr auf Sicht fliegen müssen und einen Führerschein machen müssen. „Letztlich dient das der Sicherheit der Bürger, denn so eine 2 oder gar 5 Kilo schwere Drohne kann erhebliche Schäden anrichten“, sagt Drohnen-Pilot Fabian Werba. Was noch fehlt sind klare Regelungen für Presse-Drohnen: „So wäre es ja denkbar, dass eine Presse-Drohne auch bei Feuerwehr- oder Polizei-Einsätzen aufsteigen darf und im Gegenzug zum Beispiel mittels Transponder auf dem Radar der Feuerwehr- oder Polizei-Hubschrauber zu sehen ist“, sagt Werba.

Max Ruppert und Fabian Werba betreiben zusammen das Blog Volledrohnung.de und geben Seminare zum Thema Drohnen-Journalismus. Das Seminar am vergangenen Samstag fand im Journalisten-Zentrum Haus Busch in Hagen statt. Eine Wiederholung im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Blogger Samstag“ im Frühjahr 2017 ist denkbar, wenn genug Interessenten sich melden.

Die Links zum Amazon-Shop sind so genannte Partner-Shop-Links. Journalisten-Tools erhält einen kleinen Teil des Kaufpreises als Provision.

Update (15. Mai 2016): Ich habe einen Link zu einem ausführlichen Test der Phantom 4 in der c’t ergänzt.

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