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Serie Bloggen: Welche Gesetze und Vorschriften sie beachten müssen

Das Internet wird gerne als rechtsfreier Raum bezeichnet, aber darauf sollten sie sich als Betreiber eines Blogs nicht verlassen: Es gibt mehrere Regeln, die man als Website-Betreiber dringend beachten sollte. Da ich kein Rechtsanwalt bin, gebe ich hier nur mein persönliches Wissen weiter. Im Zweifel lohnt es sich, einen befreundeten Anwalt um Rat zu fragen.

Impressum

Jede Website muss ein Impressum haben, das den Verantwortlichen mit Namen, Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse nennt. Das Impressum sollte zudem von jeder einzelnen Seite aus direkt erreichbar sein, weshalb sich ein Platz im Fuß der Seite anbietet. Nennen sie das Impressum auch „Impressum“ und nicht etwa „Kontakt“ oder „Info“.

Ein einfacher Weg zu einem vollständigen Impressum ist der Impressum-Generator von e-recht24.de, der ein paar Fragen stellt und dann ein Impressum auswirft, welches man in die eigene Website integrieren kann. Auf Wunsch erstellt der Generator auch eine Datenschutzerklärung (wichtig, wenn auf der Website Google Analytics, Google Adsense, Facebook oder Twitter integriert sind!) sowie einen Haftungsausschluss.

Nebenbei: Das Impressum muss auch von einer Facebook- oder Twitter-Präsenz aus erreichbar sein.

Haftung für Beiträge

Für Journalisten eigentlich nichts Neues: Wer Personen beleidigt oder geschäftsschädigende Äußerungen veröffentlicht, muss mit juristischen Konsequenzen rechnen. Während festangestellte Redakteure hier Schutz von ihrer Rechtsabteilung erhalten, muss man sich als Blogger allein verteidigen. Denn die üblichen Gesetze und der Pressekodex gelten natürlich auch für Blogs. Also lieber noch mal kurz nachdenken, bevor  man mit viel Wut im Bauch einen Beitrag veröffentlicht.

Eine gut für Suchmaschinen optimierte Seite (siehe Tipps in diesem Beitrag) ist auch für Rechtsanwälte gut sichtbar, die Abmahnungen als Geschäftsmodell für sich entdeckt haben. Mit der Reichweite steigt also die Gefahr, dass Fehler schneller erkannt und abgemahnt werden.

Fotos

Ein ganz heißes Eisen können Fotos sein, die man in der eigenen Website integriert. Wer nicht die Nutzungsrechte an einem Bild hat, sollte es nicht auf seiner Website veröffentlichen. Statt also die Google Bildersuche zu nutzen, um mal schnell ein passendes Foto zu finden, sollte besser zu kommerziellen Foto-Diensten wie Fotolia oder Pixelio surfen und dort Bilder kaufen. Bilder muss man immer mit einem Copyright-Hinweis versehen, sonst droht eine Abmahnung. Nach einem Urteil des Landgerichts Köln (14 O 427/13) sollte man Bilder von Pixelio aber mit Vorsicht genießen. Das recht komplizierte Urteil hat Rechtsanwalt Thomas Schwenke in einem Beitrag erläutert. Pixelio hat ferner eine Stellungnahme veröffentlicht.

Wer Fotos zudem für Twitter- oder Facebook-Accounts als Hintergrund-Foto verwendet, sollte dort einen Copyright-Hinweis ins Bild einbauen – wenn die Nutzungsrechte eine Nachbearbeitung des Bildes ausdrücklich erlauben. Hat er der Fotograf untersagt, dass seine Bilder nachbearbeitet werden – und das Einfügen eines Copyright-Hinweises ist eine Nachbearbeitung – dann lieber Finger weg.

Vor wenigen Tagen hat der Fotodienst Getty Blogger die Möglichkeit eröffnet, Fotos für die aktuelle Berichterstattung kostenfrei zu verwenden. Auf den ersten Blick eine tolle Sache, aber das Angebot hat ein paar Haken: So gilt es nur für nicht-kommerzielle Seiten (und schon eine Adsense-Anzeige macht aus einem Blog eine kommerzielle Seite!!) und Getty behält sich das Recht vor, Werbung in die Bilder zu integrieren sowie die Nutzung der Bilder zu messen. Lesen Sie dazu zum Beispiel die Einschätzung von Lawblog.de bzw. den Beitrag von Rechtsanwalt Thomas Stadler.

Leserkommentare

Zu einem richtigen Blog gehören Leserkommentare, denn so entsteht ein Austausch zwischen Blogger und Leser. Allerdings haftet man als Seiten-Betreiber auch für die Leserkommentare und zwar ab Kenntnisnahme. Es empfiehlt sich daher, alle Kommentare zu sichten und ggf. zu sperren, wenn darin User oder Firmen beleidigt werden oder Unwahrheiten behauptet werden.

Bekommt man einen entsprechenden Hinweis von Firmen oder Personen, sollte man schnell handeln – auch wenn man gerade im Urlaub ist. Denn dann weiß man um einen problematischen Leserkommentare und Nicht-Handeln kann teuer werden.

Wer seinen Blog mit WordPress betreibt, profitiert von einer guten Voreinstellung: Der erste Beitrag eines neuen Kommentators muss zunächst vom Seiten-Betreiber freigeschaltet werden, bevor er online geht. Erst danach werden Beiträge von Usern – deren E-Mail-Adresse bekannt ist – sofort freigeschaltet. In allen Fällen schickt WordPress jeden Leserkommentar per E-Mail an den Betreiber der Seite und im Fuss der E-Mail sind direkte Links, um Beiträge zu genehmigen bzw. zu sperren.

Schnell kommt beim Sperren von Beiträgen der Vorwurf auf, man übe Zensur und unterbinde die freie Meinungsfreiheit, die in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert ist. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt, damit der gesperrte Kommentator nicht andere User auf seine Seite zieht.

Nebentätigkeit

Wer auf seiner Website Werbung platzieren möchte, muss beim örtlichen Gewerbeamt einen Gewerbeschein beantragen und sein Ansinnen dem Finanzamt melden. Wer als Angestellter sein Geld verdient, muss sich eine solche gewerbliche Nebentätigkeit von seinem Arbeitgeber schriftlich genehmigen lassen, damit von dieser Seite kein Ärger droht. Diesem Aspekt werde ich einen eigenen Beitrag widmen.

Online-Werbung

Soll Werbung auf der Website platziert werden, muss diese als solche erkennbar sein. Versteckte Online-Werbung ist nicht zulässig. Auch die Person, in deren Auftrag die Werbung geschaltet wird, ist anzugeben.

Der Link zu Pixelio ist ein so genannter Partnerlink. Journalisten-Tools.de erhält eine Provision von Pixelio, wenn sich User darüber anmelden und Fotos kaufen. 

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